AGB

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen Onexperience e.K.

Diese allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen (ARB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, der Onexperience e.K., Brunnenstr. 35, 10115 Berlin, info@onexperience.de und ergänzen die §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Mit Ihrer Auftragsbestätigung erkennen Sie diese ARB an. Schenken Sie diesen ARB also besondere Aufmerksamkeit.

1. Individuelles Reisekonzept & Vertragsschluss

Onexperience e.K. erstellt individuelle und maßgeschneiderte Reisekonzepte.

In einem ersten Schritt setzen Sie sich mit uns unverbindlich über unser Onlinekontaktformular per E-Mail oder telefonisch in Verbindung. Hieraufhin vereinbaren wir mit Ihnen einen 1. Termin für ein persönliches Gespräch am Telefon oder an einem von Ihnen gewählten Ort. Ein Vertrag wird hier noch nicht geschlossen.

Im Anschluss an das Gespräch erarbeiten wir eine erste Mood-Präsentation, die wir Ihnen zeitnah präsentieren. Für diese Leistung werden 500 € – 1.000 € in Rechnung gestellt, je nach tatsächlichem Aufwand. Diese werden aber bei Buchung der Reise auf den Gesamtpreis angerechnet. Sollte eine Buchung nicht zustande kommen, sind diese Kosten nicht erstattbar.

Im nächsten Schritt erstellen wir ihr umfassendes Reisekonzept und Angebot mit sämtlichen Informationen zu Flügen, Unterkünften, Sehenswürdigkeiten, Aktivitäten etc. sowie den Kosten. Nach Fertigstellung des Konzepts senden wir Ihnen dieses zu.

Die Annahme erfolgt durch Sie auch für alle in dem Konzept mitbenannten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für eigene Verpflichtungen einstehen, wenn und soweit Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

Die Angaben des Reisekonzepts sind unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Fehler und/ oder Änderungswünsche sind uns per e-Mail an info@onexperience.de, telefonisch oder schriftlich binnen 7 Tagen nach Zugang anzuzeigen.

Eine Buchung der Reise durch Onexperience wird erst nach ihrer Bestätigung und dem Eingang der in der Rechnung ausgewiesenen Kosten vorgenommen.

Reisevermittler wie Reisebüros und/ oder andere Leistungserbringer wie Hotels, Beherbergungs- oder Beförderungsunternehmen sind nicht bevollmächtigt, über den zwischen uns vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändernde, erweiternde oder im Widerspruch zum Reisekonzept stehende Vereinbarungen zu treffen und/ oder Auskünfte oder Zusicherungen zu erteilen. Nicht von uns herausgegebene Orts- und Hotelprospekte sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, es sei denn wir haben die vollständige oder teilweise Geltung ausdrücklich mit Ihnen vereinbart.

2. Preise, Zahlung und Fälligkeit

2.1 Wir haben zur Sicherung von Kundengeldern eine Insolvenzversicherung bei der R+V Versicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein kann bei Bedarf zugesandt werden.

2.2 Die Rechnung enthält zusätzlich Angaben über die Höhe und Fälligkeit der An- und Restzahlungen sowie den weiteren Zahlungsbedingungen.

2.3 In der Regel gilt für die Fälligkeit von Zahlungen Folgendes, es sei denn es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen:

Mit der Rechnungsstellung der Reise ist eine entsprechende Anzahlung bzw. der Gesamtpreis sofort und ohne Abzug auf das abgegebene Konto zu überweisen.

Eine mögliche Restzahlung ist gemäß den in der Rechnung aufgeführten Angaben und Fristen zu leisten.

Auf etwaige frühere Fälligkeitstermine für einzelne Leistungen (z. B. Flugsondertarife) weisen wir Sie besonders hin.

Stornieren Sie die gesamte Buchung gelten unsere allgemeinen Stornierungsbedingungen.

Erfolgen Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht oder nicht vollständig zum vereinbarten Zahlungsfälligkeitstermin, kann keine Buchung der Reise durch Onexperienc e.K. vorgenommen werden und wir behalten es uns vor nach Mahnung und Setzung einer Frist vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Kosten für den Rücktritt können wir Ihnen gemäß dieser ARB auferlegen.

3. Änderungen

3.1 Nach der Buchung der Reise notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen der Reise (z. B. Änderung von Flugzeiten, im Programmablauf etc.), die wir nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt haben, sind zulässig. Unberührt hiervon bleiben etwaige Gewährleistungsansprüche, wenn und soweit die geänderte Leistung mangelhaft war. Kommt es zu vorbenannten Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, setzen wir Sie hierüber unverzüglich in Kenntnis. Sollen Sie mit den Änderungen oder Abweichungen nicht einverstanden sein, so teilen Sie uns dies innerhalb von 3 Tagen mit, ansonsten gelten diese als bestätigt. Sollten Sie die angezeigten Änderungen oder Abweichungen nicht bestätigen, so werden wir versuchen, entsprechende Alternativen aufzuzeigen.

3.2 Bei etwaigen Änderungswünschen des Klienten hinsichtlich des Zeitraums oder sonstigen Bestandteilen seiner Reise (wie z.B. Tourverlauf, Flüge, Unterkünfte, Aktivitäten etc.) werden die Kosten entsprechend angepasst.

3.3 Wir behalten uns ausdrücklich vor, dass wir die im Konzept und Angebot ausgeschriebenen Preise im Falle einer verspäteten Zahlung des Reisepreises entsprechend den aktuellen Kosten und Kursen anpassen. In den Fällen von Erhöhungen der Beförderungskosten und/oder der Erhöhung von Preisen für besondere Leistungen wie zum Beispiel Gebühren für Häfen- und Flughäfen oder bei Preisänderungen betreffend die Wechselkurse wie folgt ändern können:

Erhöhungen betreffend die Kosten der Beförderung (z.B. Treibstoffkosten) berechtigen uns zur Erhöhung des Reisepreises wie folgt:

– Betrifft die Erhöhung den Sitzplatz des Reisenden, können wir den erhöhten Betrag entsprechend vom Reisenden verlangen.

– Erfolgte Erhöhungen betreffend Hafen- oder Flughafengebühren können wir entsprechend anteilig vom Reisenden verlangen.

– Erfolgte Erhöhungen betreffend den Wechselkurs können wir entsprechend anteilig vom Reisenden verlangen.

– Eine Erhöhung ist in jedem Fall nur dann zulässig, wenn nach der Buchungsbeauftragung nicht unverzüglich die Überweisung der Gesamtkosten der Reise erfolgte.

4. Rücktritt, Stornierungsgebühren, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

4.1. Der Rücktritt des Reisenden ist vor Reisebeginn jederzeit möglich. Der Rücktritt ist an uns, die Onexperience e.K., Brunnenstr. 25, 10115 Berlin, info@onexperience.de in schriftlicher Form zu erklären.

Nach erfolgtem Rücktritt der Reise gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen gemäß Rechnungsstellung.

Der Anspruch wird unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie möglicher anderer Verwendungen berechnet. Die Stornierungsgebühren sehen wie folgt aus:

Bei Stornierung der Reise nach Beauftragung in mündlicher oder schriftlicher Form, aber vor der Buchung der Reise oder einzelner Positionen, werden lediglich die bisher entstandenen Agenturleistungen berechnet.

Bei Stornierung der Reise nach deren Buchung durch Onexperience e. K. gilt:

– Es gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Partner, Lieferanten etc.

– Die Agenturleistungen von Onexperience e.K. sind nicht stornierbar, es fallen 100% der Kosten an.

Im Falle einer Stornierung können ggfls. Kosten in Form von Währungs- oder Kursschwankungen bei der Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen an die Partner, Lieferanten etc. entstehen.

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, jederzeit den Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens zu erbringen.

Bei Umbuchungen auf Wunsch des Reisenden betreffend Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft oder die Art der Beförderung, erfolgt die Berechnung der Aufwendungen entsprechend denen bei einem Rücktritt. Andere oder geringfügigere als vorbenannte Änderungen sind kostenlos.

5. Nicht beanspruchte Leistung

Werden einzelnen Leistungen der Reise, die wir dem Reisenden ordnungsgemäß angeboten haben aufgrund einer vorzeitigen Rückreise oder aus anderen zwingenden Gründen nicht beansprucht, besteht kein Anspruch auf anteiligen Ersatz des Reisepreises. Gleichwohl werden wir uns in diesen Fällen um einen Ersatz bei den jeweiligen Leistungsträgern bemühen, es sei denn, es handelt sich um nur völlig unerhebliche Leistungen.

6. Rücktritt und Kündigung durch uns

Wurde eine Mindestteilnehmerzahl ausgeschrieben oder behördlich festgelegt und wird diese gemäß den Angaben des Partners bzw. Anbieters nicht erreicht, können wir nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn und soweit auf die Mindestteilnehmerzahl in der Ausschreibung der Reise und der Reisebestätigung hingewiesen wurde, die Anzahl hierin beziffert wurde und der über den Zeitpunkt informiert wurde, bis zu dem unsere Rücktrittserklärung beim Empfänger zugegangen sein muss.

Wir sind in jedem Fall verpflichtet, dem Reisenden über die Nichtdurchführung unverzüglich zu informieren und die Rücktrittserklärung zukommen zu lassen.

Der Reisepreis wird dem Reisenden in diesem Fall ggfls. erstattet, sofern es die Stornierungsbedingungen zulassen, abzüglich etwaiger anderer entstandener Kosten seitens Onexperience e.K..

7. Rücktritt und Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Ein Rücktritt oder eine Kündigung vom Reisevertrag nach Antritt der Reise, können wir ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vornehmen, wenn der Reisende trotz vorheriger Abmahnung die Reise nachhaltig stört oder eine Pflichtverletzung begeht, die eine sofortige Vertragsaufhebung rechtfertigt.

Bei wirksamer Kündigung durch uns, behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir durch die vorzeitige Beendigung an Aufwendungen erspart haben sowie sämtliche Vorteile, die wir durch eine anderweitige Verwertung der nicht in Anspruch genommen Leistungen erlangt haben oder böswillig unterlassen haben zu erlangen, inklusive der unsererseits etwaig erhaltenen Gutschriften durch Leistungsträger.

8. Kündigung aufgrund höherer Gewalt

Sofern in diesen Buchungsbedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, bedauern wir, dass wir keine Haftung übernehmen oder eine Entschädigung zahlen können, wenn die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen durch „höhere Gewalt“ verhindert oder beeinträchtigt wird oder Sie anderweitig Schäden, Verluste oder Kosten erleiden. In diesen Buchungsbedingungen bedeutet „höhere Gewalt“ alle Ereignisse oder Umstände, die wir oder der Anbieter der betreffenden Dienstleistung(en) auch bei aller Sorgfalt nicht vorhersehen oder vermeiden konnten. Zu solchen Ereignissen gehören tatsächliche oder drohende Krieg, Aufruhr, Bürgerkrieg, terroristische Aktivitäten, Arbeitskonflikte, Natur- oder Atomkatastrophen, ungünstige Wetterbedingungen, Vulkanausbrüche, Feuer, Überschwemmung, Epidemie, Schließung, Einschränkung oder Überlastung von Flughäfen oder Luftraum und alle ähnlichen Ereignisse oder Umstände, die sich unserer Kontrolle oder der Kontrolle des betreffenden Anbieters entziehen.

Für den Fall der Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung gemäß § 651 j BGB verwiesen, die wie folgt lautete:

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die entstehenden Kosten fallen dem Reisenden zur Last.

9. Haftung

9.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist auf das die Höhe des Reisepreises beschränkt,

1. soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder

2. soweit der Schaden ausschließlich durch das Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde.

Etwaige darüber hinaus bestehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen oder dem Luftverkehrsgesetz bleiben hiervon unberührt.

Unsere Haftung aus Delikt für Sachschäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt.

Die Höchstsumme der Haftung gilt je Kunde und Reise. Etwaige darüber hinaus bestehende Ansprüche in Bezug auf das Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben hiervon unberührt.

Im Zusammenhang mit der Haftung für Fremdleistungen gilt Folgendes:

Eine Haftung unsererseits besteht nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden die wir ausschließlich als Fremdleistungen vermittelt haben, wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Bestätigung explizit und unter Nennung des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung klar und eindeutig erkennbar aufgeführt wurden. Hierzu zählen zum Beispiel die Vermittlung von Ausflügen, Kultur- und Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom oder zum Start- und Zielort etc.

Dies gilt nicht, das heißt wir haften

– für Leistungen die die Beförderung vom benannten Startort der Reise zum genannten Zielort der Reise betreffen, für Zwischenbeförderungen während der Reise und für die Unterbringung während der Reise.

– wenn und soweit der Schaden auf eine Verletzung unserer Hinweis- oder Organisationspflichten beruht.

10. Mängelrechte/ Gewährleistung

10.1 Bei nicht vertragsgerechter Erbringung der Reiseleistung, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Hierfür muss der Reisende seinen Mitwirkungspflichten nachkommen, ungeachtet unserer vorrangigen Leistungspflichten. Der Reisende muss in diesem Zusammenhang alles ihm Zumutbare ergreifen, um die Störung zu beheben und etwaige Schäden so gering wie möglich zu halten. Dazu zählt insbesondere die unverzügliche Mitteilung der Beanstandung, es sei denn die Beanstandung ist offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg oder in sonstiger Weise dem Reisenden nicht zumutbar.

Die Mitteilung sollte primär gegenüber dem vor Ort ansässigen Vertreter im Zielgebiet erfolgen. Die Kontaktdaten werden in den jeweiligen Reiseunterlagen angegeben. Der örtliche Vertreter oder die Reiseleitung ist zur Abhilfe beauftragt, wenn und soweit dies möglich. Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf die Anerkennung von Ansprüchen. Sollten den Reiseunterlagen wider Erwarten Kontaktdaten fehlen, hat der Reisende sich unmittelbar mit uns in Verbindung zu setzen.

Kontakt: Onexperience e. K., Brunnenstr. 35, 10115 Berlin, +49 171 685 18 76, info@onexperience.de

Reisende sollten in jedem Fall die Reisenummer, das Reiseziel sowie die Reisedaten bereithalten und auf Verlangen durchgeben.

10.2 Will der Reisende den Reisevertrag aufgrund eines Reisemangels nach § 615c BGB gemäß § 651 e BGB aus wichtigem und für uns erkennbaren Grund aufgrund von Unzumutbarkeit kündigen, muss zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, sie von uns verweigert wird oder die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist aufgrund des für uns erkennbaren berechtigten Interesses des Reisenden erforderlich ist.

10.3 Bei Schäden oder Verzögerungen der Zustellung von Reisegepäck empfehlen wir die unverzügliche Schadensanzeige vor Ort bei der jeweils zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige.

Wir weisen darauf hin, dass Fluggesellschaften Erstattungen in der Regel ablehnen, wenn keine ausgefüllte Schadensanzeige vorliegt.

Bei Schäden am Gepäck hat die Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erfolgen.

Zudem ist die der Verlust, die Beschädigung oder die Verzögerung/ Fehlleitung des Reisegepäcks unverzüglich der örtlichen Vertretung bzw. der Reiseleitung mitzuteilen.

10.4 Wir bitten um rechtzeitige Mitteilung, wenn die Reisunterlagen nicht innerhalb der benannten Fristen zugehen.

11. Anspruchsausschluss

Ansprüche gemäß §§ 651c – f BGB wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen sind binnen 1 Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung erfolgt an:

Onexperience e.K., Brunnenstr. 35, 10115 Berlin, +49 171 685 18 76, info@onexperience.de

Fristbeginn ist der Tag, der auf den Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Erklärungsort staatlich anerkannter allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle der nächste Werktag.

Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn die Einhaltung der Frist ohne Verschulden nicht möglich war.

Die vorbenannte Frist gilt entsprechend für die Geltendmachung von Gepäckschäden oder Verzögerungen bei der Zustellung des Gepäcks, wenn die Gewährleistungsrecht gemäß §§ 651 c Abs.3, 651 d, 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB geltend gemacht werden.

12. Verjährung

Die Ansprüche des Reisenden gemäß §§ 651c – f BGB wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, verjähren in zwei Jahren. Das gilt entsprechend für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

Im Übrigen verjähren die Ansprüche gemäß §§ 651c – f BGB innerhalb von einem Jahr.

Die Verjährung beginnt an dem Tag, der dem vertraglich vereinbarten Reiseende folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Erklärungsort staatlich anerkannter allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle der nächste Werktag.

Die Verjährung ist für den Zeitraum, in dem zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder den Anspruch begründende Umstände schweben, gehemmt bis eine Seite die Fortführung der Verhandlungen endgültig verweigert. Die Verjährung tritt insoweit frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein. 

13. Alternative Streitbeilegung

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Kommission eine Online-Plattform eingerichtet, die unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr erreicht werden kann.

Onexperience e.K. kann per E-Mail unter info@onexperience.de erreicht werden.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Onexperience e.K. und einem Verbraucher, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

Kontakt:      
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41

14. Pflichtinformationen zum Luftfahrtunternehmen

Gemäß der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu informieren, einschließlich der im Zusammenhang der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

Kann eine Fluggesellschaft bei der Buchung noch nicht benannt werden, sind wir verpflichtet dem Reisenden diejenige Fluggesellschaft mitzuteilen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird.

Bei einem Wechsel der zunächst benannten Fluggesellschaft, werden wir dies dem Reisenden unverzüglich mitteilen.

Eine Liste über die Fluggesellschaften, die einem EU-Betriebsverbot unterliegen (sog. „Black List“) kann unter folgendem Link eingesehen werden:

http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

15. Pass, Zoll, Visa, Devisen, Gesundheitsvorschriften, Haustiere

Wird die Reise einem Staatsangehörigen eines Staates der Europäischen Union angeboten, müssen wir über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt informieren. Im Übrigen erteilt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft. Wir gehen davon aus, dass keine Besonderheiten betreffend des Reisenden oder Mitreisenden wie zum Beispiel doppelte Staatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit vorliegen.

Der Reisende ist allein für das Beschaffen und Mitführen der jeweils notwendigen Reisedokumente sowie für etwaig erforderliche Impfungen und die Beachtung von Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Die aus der Missachtung dieser Vorschriften folgenden Nachteile hat ausschließlich der Reisende zu tragen, es sei denn der Reisende wurde durch uns schuldhaft nicht, nicht ausreichend oder fehlerhaft informiert.

Eine Haftung von uns für die nicht rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung ist ausgeschlossen, es sei denn wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. Das gilt entsprechend, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat.

Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen wir dies in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich zugelassen haben.

16. Reiserücktrittsversicherung

Der Reisepreis enthält grundsätzlich keine Reiserücktrittsversicherung, Stornokostenversicherung und Reiseabbruchsversicherung, es sei wir haben dies explizit benannt. Gerne beraten wir den Reisenden über Versicherungsmöglichkeiten und -empfehlungen unseres Partners Union Reiseversicherungen.

17. Kontakt Veranstalter

Veranstalter ist Onexperience e.K., Brunnenstr. 35, 10115 Berlin, info@onexperience.de
Kontakt: Gunnar Romeyke, +49 171 685 18 76, gunnar@onexperience.de

Stand September 2023

weiter scrollen